HILFE meine Mutter wird mir gestohlen !

Zur Sachlage

Zur Sachlage:
Über Anregung der IST GmbH (Soziale Dienste) wurde am 07.03.2008 während eines Ausland Aufenthaltes von mir, eine Sachwaltschaft für meine Mutter, Maria Winkler, Rankengasse 4, 8020 Graz angeregt und in diesem Zusammenhang nach einem Clearingbericht der Organisation VertretungsNetz Sachwalterschaft vom 13.05.2008 Frau Heidemarie Molnar-Kopf am 18.06.2008 zur einstweiligen Verfahrenssachwalterin bestellt.

In einem Sachverständigengutachten von Dr. Peter Költringer, vom 12.09.2008 wurde laut §273 festgestellt, dass für meine Mutter ein Sachwalter zu bestellen sei.
Zu diesem Gutachten möchte ich anführen, dass ich anwesend war beim 15 min. Besuch von Dr. Költringer bei meiner Mutter, und es der Tatsache entspricht dass meine Mutter durch eine fortschreitende Demenz wirklich nicht mehr in der Lage ist denn Alltag zu bewältigen.

In meiner Anwesenheit sowie der als vorgeschlagenen Sachwalterin Frau Heidemarie Molnar-Kopf im Bezirksgericht Graz-West wurde schon am 20.10.2008 mein Antrag die Sachwaltschaft für meine Mutter zu übernehmen von der Richterin mündlich eindeutig abgelehnt. Die als Sachwalterin vorgeschlagene Frau Kopf-Molnar äusserte sogar in dieser Anhörung, das ihre erste Amtshandlung als Sachwalterin sicherlich wäre, mich aus der Wohnung meiner Mutter "rauszuwerfen", da die Wohnung auch zu klein sei.
Im ablehnenden Beschluss vom 07.11.2008 wurde von der Richterin Mag. Gabriele Inthaler angeführt:
In Ansehung dessen, dass der Sohn der Betroffenen, Herbert Josef Grosssschedl im Rahmen seines Erscheinen bei Gericht am 20.10.2008 einen nicht ordentlichen Eindruck auf das Gericht machte, erscheint der Sohn daher nicht geeignet, die Sachwaltschaft der Mutter zu übernehmen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war.

Als Sachwalterin wurde Frau Heidemarie Kopf- Molnar, Kanzleileiterin des Rechtsanwalt Dr.Fenz in Graz beauftragt. Diese meiner Mutter und mir persönlich nicht bekannte Frau hat sich bis heute noch nie bei meiner Mutter vorgestellt, geschweige sich informiert, zum Beispiel, über Essensgewohnheiten meiner Mutter , oder fehlender Kleidung, Reparaturen in der Wohnung etc.
Ich wohne seit Oktober 2008 mit meiner Mutter im selben Haushalt.
So sehe ich in keinster Weise die Sachwaltschaft von Frau Heidemarie Molnar - Kopf im Sinne meiner Mutter zu ihrem Wohl ausgeführt.
Die derzeitige Lebensmittelversorgung meiner Mutter, durch die IST - Soziale Dienstleistungs GmbH, ist äußerst unzureichend. Nicht an der Menge der Lebensmittel Versorgung durch die Firma IST GmbH, sondern einfach durch die Wahl der Lebensmitteln und der schlechten Zubereitung der Mahlzeiten. Meiner Mutter ist es nicht mehr möglich selbst zu kochen. Sie steht vor dem kalten Herd, und meint der Herd würde nicht gehen.
Da ich selbst nur eine Mindestsozialhilfe in Anspruch nehmen kann, bis meine Pensionsansprüche fertig bearbeitet sind und meine Mutter auch seit mehreren Monaten kein Taschengeld von der Betreuungsfirma IST bekommen hat, fällt es mir total schwer für meine Mutter mit zu sorgen.

Die 5 mal wöchentlich einstündige Betreuerin der Firma Sozial IST GmbH kauft einmal in der Woche für meine Mutter ein, unbeeindruckt davon was meine Mutter überhaupt essen kann. So steht über das Wochenende meist das vorbereitete Essen für meine Mutter unberührt am Herd und wird immer weggeworfen. Das meiner Mutter zugesprochenes Taschengeld, in der Höhe von € 300.- wurde seit Monaten nicht mehr von der Betreuerin meiner Mutter übergeben.
Da ich keinerlei Rechte und Möglichkeiten habe etwas zu ändern an der wirklich schlechten Betreuung meiner Mutter, bitte ich um Rat, wo und wie ich die Situation meiner Mutter rechtlich und sozial überprüfen lassen kann ? Da es noch andere finanzielle Ungereimtheiten, wie das verschwinden eines Sparbuches meiner Mutter (Passwort auf meinen Namen) ohne Antwort sind. Und bekomme daher keine Auskunft bei der Bank von meiner Mutter.

*_Zu meiner Person: _*
In Anbetracht des diskriminierenden Beschluss der Richterin vom Bezirksgericht Graz-West, dass ich keinen ordentlichen Eindruck vor Gericht hinterlassen hätte, möchte ich noch etwas, zu meiner Person anführen:
Als vom Bundesministerium für Kunst und Kultur, Land Steiermark und Graz geförderter Regisseur und Künstler, der auch 2009 wieder über eine Förderung der Kultur Steiermark ein Internationales Kommunikations-Projekt erstelle und derzeit als Projektleiter für www.styriartig.at verantwortlich bin.
Sowie im Vorjahr 2008 mit einem Theater Literatur Drama Preis vom Centre National de littérature in Luxemburg ausgezeichnet und mein Blog Theater zur Preisverleihung szenisch vom Luxemburger Staatstheater dargestellt wurde.
In diesem Zusammenhang kann ich einfach schwer so eine Entscheidung im Falle der Sachwaltschaft um meine Mutter im Sinne des Sachwaltschaftgesetzes als Sohn annehmen.

Hochachtungsvoll

Herbert Grossschedl

 

Zu meinem äusserst schlechten und angespannten Verhältniss zur bestellten "Ehrenamtlichen" Sachwalterin und der Betreuerin von der Sozial IST GmbH meiner Mutter möchte ich auch noch einige Worte anführen:

Das derzeit nahezu sprachlose Verhältnis zu diesen massgeblichen Personen, zum Wohl meiner Mutter kann und möchte ich anführen, dass es erst soweit gekommen ist, nachdem klar war, dass ich mich um die Sachwalterschaft meiner Mutter bemühe. dazu möchte ich nochmal erwähnen, dass die noch vorgeschlagene Sachwalterin Frau Heidemarie Molnar-Kopf bei der Anhörung im Bezirksgericht Graz-West mich keinen Blick würdigend, vor der Richterin Mag. Gabriele Inthaler ankündigte, ihre erste Amtshandlung als Sachwalterin wird sein, mich aus der Wohnung meiner Mutter zu entfernen. Mit Begründung, die Wohnung sei ja zu klein.

Frau Sachwalter Heidemarie Molnar-Kopf, wie mir von Rechtseperten im Land Steiermark und im Büro der Stadträtin Kahr meine Bedenken zerstreut wurden, sie könnten mich rechtlich aus der Wohnung meiner Mutter entfernen lassen, geht es mir etwas besser mit ihrer sagenhaften Aussage bei der Anhörung im Bezirksgericht Graz-West.

Frau ehrenamtliche Sachwalterin, meine Mutter und ich wir verstehen uns sehr gut, wirklich sehr gut, und das sollten sie schon einer Mutter und Ihrem Sohn überlassen, ob sie in einer wenn auch kleinen Wohnung leben können und wollen. Sie, Frau Sachwalterin haben bis heute noch keine Minute gefunden, um sich vielleicht mal zu unterhalten ?

Es wurde auch von beiden Personen kein Versuch unternommen, mit mir, der ich ja im selben Haushalt lebe mit meiner Mutter ein konstruktives Gespräch zu führen.

So kann ich persönlich nur den Eindruck haben, beide Personen und Interessen wären froh mich los zu sein, nicht mit meiner Mutter gemeinsam zu wohnen.

Warum ?

Auf diese Frage können sie sich ja ein Bild machen.

 

Site durchsuchen

Kontakt

Autor: Herbert Josef Grossschedl Graz-West
hj.grosschedl @ gmail.com