HILFE meine Mutter wird mir gestohlen !

Und noch etwas österreichisch Angerichtetes...

05.12.2008 18:18

Soviel ich verstanden habe, sagt das österreichische Gesetz:

Nur Die Besachwaltete Person kann einen Einspruch gegen jeglichen Gerichtsbescheid der Sie selbst in der Angelegenheit Sachwaltschaft betrifft einlegen.

Ist das nicht zum Lachen ? Die Besachwaltete Person kann nichts mehr und gegen keinen Bescheid vom Gericht oder einer Veranlassung der Sachwalterin Einspruch einlegen. Deswegen wurde sie ja Besachwaltet, da sie ja mit dem Alltag und dessen Entscheidungen nicht mehr zurecht kommt. (zb. Demenz- Verlust des Kurzzeit Gedächtnis)

Wie soll eine Besachwaltete Person zum Beispiel einen Einspruch gegen seine Sachwalterin einlegen ? Da lächelt der Rechtsanwalt und meint: Nur die Sachwalterin selbst kann gegen sich selbst einen Einspruch zur Sachwaltschaft einlegen.

So habe ich als Sohn auch keinerlei Rechte, um zum Wohl meiner Mutter etwas einzubringen. Zum Beispiel eine Sachwalterin, die das Vertrauen meiner Mutter und ihrem Sohn hätte.

 

Site durchsuchen

Kontakt

Autor: Herbert Josef Grossschedl Graz-West
hj.grosschedl @ gmail.com