HILFE meine Mutter wird mir gestohlen !

Aus der Homepage von Sachwalterschaft.at

22.01.2009 20:34

 https://www.sachwalterschaft.at/index.php?id=4

 

Als Sachwalter

  • vertreten wir Betroffene im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters, informieren sie über ihre Rechte und unterstützen sie so weit als möglich bei deren Durchsetzung.
  • übernehmen wir Sachwalterschaften, wobei die Kooperation mit den Betroffenen und die Förderung ihrer Fähigkeiten im Vordergrund stehen.

Außerdem bieten wir kostenlose Beratungen und Unterstützung für

  • Personen, die von einem Verfahren zur Sachwalterschaft oder einem entsprechenden Gerichtsbeschluss betroffen sind,
  • Unterstützung bei Erweiterung, Eingrenzung oder Abschluß einer Sachwalterschaft bzw. beim Wechsel des Sachwalters
  • Personen, die Fragen zum Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung haben
  • nahestehende Personen und Sachwalter aus dem Kreis nahestehender Personen
  • Mitarbeiter von sozialen Institutionen und Krankenhäusern.

Im Jahr 2007 wurden rund 5500 Sachwalterschaften durch unsere hauptberuflichen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen geführt. Ein Sachwalter regelt die Angelegenheiten eines psychisch kranken oder geistig behinderten Menschen, der sich ansonsten nicht selbst helfen könnte. Zuständig für die Bestellung eines Sachwalters ist das jeweilige Bezirksgericht. In einem Verfahren wird die Notwendigkeit geklärt. Der Sachwalter wird vom Richter bestellt.

Trotz der breiten Anerkennung der Tätigkeit der Vereinssachwalter steht dem hohen Bedarf an Sachwaltern eine zu geringe Anzahl von Mitarbeitern gegenüber.

 

Frage:

Da hat der Sohn einer Besachwalteten Person, Graz "natürlich" keine Chance, die Sachwalterschaft über seine Mutter, und mit ihr lebend im selben hauhalt zugesprochen zu bekommen ?

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Kontakt

Autor: Herbert Josef Grossschedl Graz-West
hj.grosschedl @ gmail.com